VDAT E.V. (i.Gr.) - SEIT 20 JAHREN STARK IN SACHEN TUNING
• Bereits der Verkauf ist unzulässig und steht unter Strafe
• Insbesondere betroffen ist der Markt der Fahrzeugbeleuchtung
Das Feilbieten von nicht bauartgeprüften Teilen, für die eine Bauartprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschrieben ist, soll künftig konsequenter geahndet werden. Wie der Verband der Automobil Tuner (VDAT) mitteilt, wird der Gesetzgeber die nach §23 StVG (Straßenverkehrsgesetz) bestehenden Möglichkeiten jetzt stärker ausnutzen und so den Verbraucher vor nicht zugelassenen Produkten schützen. Dabei geht es um die Produkte / Produktgruppen, für die der Gesetzgeber eine Bauartgenehmigung vorschreibt (§22a StVZO) – wie beispielsweise die Fahrzeugbeleuchtung. Insbesondere in diesem Markt beobachtet der VDAT zum Beispiel Xenon-Nachrüstkits und Leuchtmittel die nicht bauartgeprüft sind, damit den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen und unzulässig sind. Speziell die seriösen Anbieter, die dem Verbraucher umfassend und positiv geprüfte Produkte anbieten, begrüßen den Vorstoß der Behörden, der durch den VDAT aktiv begleitet wird...
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- Nicht alle LED-Leuchten haben auch eine Zulassung als Tagfahrlicht
- Beim Kauf auf gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnungen achten
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